Dr. Andrea Fetz Stiftungen für Tafeln in Stadt und Landkreis Fürth

Fördernde Stiftungen

Mit Zuwendungen an eine fördernde Stiftung zeigen Sie Verantwortung gegenüber Ihren Mitmenschen.

Die finanziellen Mittel fließen in Projekte Dritter, zum Beispiel in die Jugendarbeit, Altenpflege oder Begabtenförderung.

Fördernde Stiftungen im Überblick



Dr. Andrea Fetz Stiftungen für Tafeln in Stadt und Landkreis Fürth

Dr. Andrea Fetz Stiftung Fürther Tafel

Die "Dr. Andrea Fetz Stiftung Fürther Tafel" unterstützt dauerhaft die Fürther Tafel. Diese hilft allen Menschen in Fürth, die sich aufgrund geringem Einkommen keine regelmäßige oder ausreichende Ernährung leisten können. So werden qualitativ einwandfreie Lebensmittel, die kurz vor dem Mindesthaltbarkeitsdatum stehen von Firmen in der Region eingesammelt und gegen einen symbolischen Betrag ausgegeben. Die Fürther Tafel hält sich wie alle Tafeln an die Grundsätze der Tafelarbeit und hilft Menschen überkonfessionell und überparteilich.

Dr. Andrea Fetz Stiftung für Tafeln im Landkreis Fürth

Die "Dr. Andrea Fetz Stiftung für Tafeln im Landkreis Fürth" fördert die Tafeln jenseits der Stadt Fürth. Denn auch in Cadolzburg, Langenzenn, Oberasbach, Roßtal, Stein, Veitsbronn und Zirndorf sollen bedürftige Menschen nicht auf eine ausgewogene Ernährung verzichten müssen. 

Aktuelle Berichte:

Ihre Zuwendung hilft den Tafeln der Region

Impressionen:

Presseberichte - Dr. Andrea Fetz Stiftungen für Tafeln in Stadt und Landkreis Fürth

Bankverbindung der Stiftergemeinschaft der Sparkasse Fürth:

IBAN: DE56 7625 0000 0009 9535 63
BIC: BYLADEM1SFU
Bankname: Sparkasse Fürth
Verwendungszweck: Dr. Andrea Fetz Stiftung Fürther Tafel oder Dr. Andrea Fetz Stiftung für Tafeln im Landkreis Fürth

Ihre Zuwendung kann steuerlich geltend gemacht werden. Zuwendungen bis einschließlich 300,00 Euro können Sie einfach mittels Einzahlungsbeleg oder Kontoauszug steuerlich geltend machen. Übersteigt Ihre Zuwendung den Betrag von 300,00 Euro, senden wir Ihnen gerne eine Zuwendungsbestätigung zu. Bitte geben Sie hierfür im Verwendungszweck Ihren Namen und Ihre vollständige Anschrift an. Lebzeitige Zuwendungen unter 500,00 Euro werden als Spende zeitnah für die Zwecke der Stiftung verwendet. Lebzeitige Zuwendungen ab 500,00 Euro erhöhen ohne eine anderweitige Festlegung zu 80% das Stiftungsvermögen und werden zu 20% für die Zwecke der Stiftung verwandt. Spenden sind in jeder Höhe möglich.