ERRICHTUNG

Die Errichtung und Verwaltung einer Stiftung im Rahmen der Stiftergemeinschaft ist unkompliziert. Sie müssen nur den Stiftungszweck und die Höhe des Stiftungsvermögens angeben und unterschreiben, den Rest erledigen die Sparkasse Fürth und die Deutsche Stiftungstreuhand für Sie.

Ist die Errichtung und Verwaltung meiner Stiftung für mich aufwändig?

Nein. Im Modell der Stiftergemeinschaft genügt im Prinzip eine Unterschrift. Sie wählen eine zu fördernde Einrichtung und legen die Höhe des Stiftungsvermögens fest. Alles andere wird für Sie vom Stiftungsverwalter, der Sparkasse und Ihrem Kundenbetreuer erledigt.

Sie erhalten jährlich einen umfassenden Geschäftsbericht, der Sie über Anlageergebnisse, Portfoliostruktur und die durch die Stiftergemeinschaft insgesamt unterstützten Einrichtungen aufklärt. Wenn Sie es wünschen, können Sie sich auch aktiv in die Arbeit Ihrer Stiftung einbringen, z. B. bei der Scheckübergabe an die geförderte Einrichtung.

Nie war es einfacher, eine Stiftung zu errichten!

Mit der Stiftergemeinschaft will die Sparkasse Fürth den Bürgerinnen und Bürgern der Region Fürth ein "Instrument" an die Hand geben, sich als Stifterin oder Stifter dauerhaft gemeinnützig zu engagieren. Die Stiftergemeinschaft bündelt das Wirken vieler Stifterinnen und Stifter in unserer Heimat für verschiedenste, individuell bestimmbare Zwecke.

Mit Ihrer Stiftung in der Stiftergemeinschaft profitieren Sie:

  • durch eine einfache Stiftungserrichtung
  • von höheren Stiftungserträgen durch eine gemeinschaftliche Anlage des Stiftungsvermögens
  • von einer professionellen Stiftungsverwaltung
  • und von einem Höchstmaß an Flexibilität bei der Zweckbestimmung

(Informationen zum Modell der Stiftergemeinschaft finden Sie auch auf der Homepage der DT Deutsche Stiftungstreuhand AG.)

So teilen sich die Aufgaben Ihrer Stiftung auf:

STIFTER/INSTIFTUNGSVERWALTER UND SPARKASSE
Gründung Ihrer Stiftung Anerkennung beim Finanzamt Anforderung und Prüfung der
gemeinnützigkeitsrechtlichen
Voraussetzungen der zu fördernden Einrichtung
Gründung Ihrer Stiftung
Festlegung des
Stiftungszwecks
Kontoführung Öffentlichkeitsarbeit Laufende Beobachtung der rechtlichen/steuerlichen Rahmenbedingungen der Stiftung und Vornahme der ggf.
erforderlichen Anpassungen
Festlegung der zu fördernden
gemeinnützigen, mildtätigen
oder kirchlichen Einrichtung/en
Überwachung der zweck­gerechten
Verwendung der zugewendeten
Fördermittel beim Empfänger
Vermögensanlage Spendenverwaltung
Auf Wunsch: Änderung
des Stiftungszwecks
Ausstellen von
Zuwendungs­bestätigungen
Buchhaltung und
Jahresabschluss
Erstellung und Versand des
jährlichen Geschäftsberichts
Auf Wunsch: Scheck­überreichung an
die geförderten Einrichtungen
Mitwirkung bei der Prüfung der Rechnungslegung der Stiftung durch die Revision Beantwortung von
Stifter- und Spenderfragen
Auf Wunsch: Die Pflege
Ihres Grabes