„Kann die Stiftung meinen Namen tragen? Ja, aber es muss nicht sein." In der Stiftergemeinschaft der Sparkasse Fürth gibt es viele Unterstiftungen, die die Namen der Stifter, das eingebrachte Stiftungskapital und die jeweiligen Stiftungszwecke auf ausdrücklichen Kundenwunsch nicht veröffentlichen wollen. In diesen privaten Namensstiftungen bleibt der Stifter anonym, Spenden oder Zustiftungen finden nur durch die Stifterin oder den Stifter selbst statt.
Anders bei den Themenstiftungen (fördernde Stiftungen) in der Stiftergemeinschaft der Sparkasse Fürth. Sie sind offen für Zuwendungen in das Grundstockvermögen und Spenden von Außen, es können also auch andere Personen, Firmen, Vereine oder Institute die Arbeit der Stiftungen finanziell unterstützen. Diese Stiftungen tragen oft den Namen des Stifters oder des Ehepartners. Beispiele sind Rolf Mergenthaler Kinder- und Jugendklinik Fürth Stiftung, die Lilo Meier Musikschule Fürth Stiftung oder auch die Dr. Andrea Fetz Stiftungen für Tafeln in Stadt und Landkreis Fürth.
Stiftungen sind normalerweise für die Ewigkeit angelegt. Manchmal aber möchten die Stifter mit ihrem Vermögen größere Projekte unterstützen – über einen Zeitraum von mehreren Jahren oder auch Jahrzehnten. Hierbei soll das Grundstockvermögen nach dem Willen des Stifters in einer bestimmten Zeitspanne ganz oder zum Teil für die Verwirklichung des Stiftungszwecks eingesetzt werden. Verbrauchsanteile und eine Ewigkeitsstiftung können auch kombiniert werden. Bitte beachten Sie gegebenenfalls unterschiedliche steuerliche Anrechenbarkeiten und lassen Sie sich hierzu von einem Steuerexperten beraten.