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Fördernde Stiftungen

Mit Zuwendungen an eine fördernde Stiftung zeigen Sie Verantwortung gegenüber Ihren Mitmenschen.

Die finanziellen Mittel fließen in Projekte Dritter, zum Beispiel in die Jugendarbeit, Altenpflege oder Begabtenförderung.

Fördernde Stiftungen im Überblick



Gnadenhof für Tier und Mensch

"Mensch und Tier haben das Recht auf einen schönen Lebensabend," so der Stifter Dr. Günther Pfann. Daraus entstand die Idee, einen Gnadenhof für Tier und Mensch zu bauen. Er soll aus einem Gemeinschaftshaus, ebenerdigen Bungalows und separaten Unterkünften für die Pflegekräfte, Freigehegen, einem Teich und einem Streichelzoo bestehen. Alles behindertengerecht, nachhaltig und mit viel natürlichem Baumaterial errichtet. Zudem sollen Photvoltaikanlagen, Erdwärmepumpen und Solaranlagen den Gnadenhof weitgehend unabhängig machen. Ein vorbildliches Projekt also, das auch neue Kontakt- und Kommunikationsmöglichkeiten erschließen soll. So kann im Gemüsegarten gemeinschaftlich gearbeitet und können Schulklassen Tiere live erleben. Natürlich ist der Gnadenhof auch für die Öffentlichkeit zugänglich, können Besucher in der Cafeteria selbstgebackenen Kuchen und andere Leckereien genießen und sich mit Bewohnern austauschen. "Viel Natur, Bäume, Sträucher und Hecken, Blumen und Rastmöglichkeiten werden den Gnadenhof prägen", unterstreicht Dr. Günther Pfann. Etwas zum "Wohlfühlen", damit das Leben von Mensch und Tier auch in der letzten Phase noch lebenswert ist.

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Bankverbindung der Stiftergemeinschaft der Sparkasse Fürth:

IBAN: DE56 7625 0000 0009 9535 63
BIC: BYLADEM1SFU
Bankname: Sparkasse Fürth
Verwendungszweck: Dr. Günther Pfann Stiftung - Gnadenhof

Ihre Zuwendung kann steuerlich geltend gemacht werden. Zuwendungen bis einschließlich 300,00 Euro können Sie einfach mittels Einzahlungsbeleg oder Kontoauszug steuerlich geltend machen. Übersteigt Ihre Zuwendung den Betrag von 300,00 Euro, senden wir Ihnen gerne eine Zuwendungsbestätigung zu. Bitte geben Sie hierfür im Verwendungszweck Ihren Namen und Ihre vollständige Anschrift an. Lebzeitige Zuwendungen unter 500,00 Euro werden als Spende zeitnah für die Zwecke der Stiftung verwendet. Lebzeitige Zuwendungen ab 500,00 Euro erhöhen ohne eine anderweitige Festlegung zu 80% das Stiftungsvermögen und werden zu 20% für die Zwecke der Stiftung verwandt. Spenden sind in jeder Höhe möglich.