Eberhard Engeroff-Stiftung

Fördernde Stiftungen

Mit Zuwendungen an eine fördernde Stiftung zeigen Sie Verantwortung gegenüber Ihren Mitmenschen.

Die finanziellen Mittel fließen in Projekte Dritter, zum Beispiel in die Jugendarbeit, Altenpflege oder Begabtenförderung.

Fördernde Stiftungen im Überblick



Eberhard Engeroff-Stiftung

Eberhard Engeroff hat mit einem Netzwerk engagierter Sozialarbeiter in den 80er Jahren neue Pfade in der stationären Jugendhilfe betreten. Ausgangspunkt war die familienorientierte Heimerziehung, die in kleinen, familiär organisierten Gruppen, erfolgreiche neue Wege beschritten hat.

Das Engagement erweiterte sich im Laufe der Zeit auf die Betreuung älterer und behinderter Menschen und auf die Förderung von langzeitarbeitslosen Menschen. So entstand ein Netz aus kleinen Organisationseinheiten, welches eine umfassende Betreuung und Begleitung für Menschen jeden Alters und die professioneller Hilfen bedürfen, in unserer Gesellschaft bietet. Dieses Netzwerk fördert die Eberhard Engeroff-Stiftung und unterstützt die Arbeit des Sozialnetzwerk Arche e.V, der aus der "Kinderarche" entstanden ist.

Mittlerweile ist das Sozialnetzwerk Arche e.V. weit über die Grenzen Bayerns hinaus aktiv, Sitz des Netzwerks ist in Fürth. Wichtiges Ziel der Eberhard Engeroff-Stiftung ist dabei die Förderung der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben von sozial benachteiligten, älteren oder behinderten Menschen.

Aktuelle News:

 

Bankverbindung der Stiftergemeinschaft der Sparkasse Fürth:

IBAN: DE56 7625 0000 0009 9535 63
BIC: BYLADEM1SFU
Bankname: Sparkasse Fürth
Verwendungszweck: Eberhard Engeroff-Stiftung

Ihre Zuwendung kann steuerlich geltend gemacht werden. Zuwendungen bis einschließlich 300,00 Euro können Sie einfach mittels Einzahlungsbeleg oder Kontoauszug steuerlich geltend machen. Übersteigt Ihre Zuwendung den Betrag von 300,00 Euro, senden wir Ihnen gerne eine Zuwendungsbestätigung zu. Bitte geben Sie hierfür im Verwendungszweck Ihren Namen und Ihre vollständige Anschrift an. Lebzeitige Zuwendungen unter 500,00 Euro werden als Spende zeitnah für die Zwecke der Stiftung verwendet. Lebzeitige Zuwendungen ab 500,00 Euro erhöhen ohne eine anderweitige Festlegung zu 80% das Stiftungsvermögen und werden zu 20% für die Zwecke der Stiftung verwandt. Spenden sind in jeder Höhe möglich.