Stiftergemeinschaft Fürth

Fördernde Stiftungen

Mit Zuwendungen an eine fördernde Stiftung zeigen Sie Verantwortung gegenüber Ihren Mitmenschen.

Die finanziellen Mittel fließen in Projekte Dritter, zum Beispiel in die Jugendarbeit, Altenpflege oder Begabtenförderung.

Fördernde Stiftungen im Überblick



Alkoholhilfe Stiftung Fürth

Das Leben kann ganz schnell aus dem Lot geraten. Der Verlust der Arbeit, eines Partners oder Kindes, Krankheit, Trennungen ... Die Gründe sind vielfältig. Oft ist der Einzelne überfordert und sieht seine "Rettung" im Alkohol oder in anderen Süchten.

Um den Kreislauf zu durchbrechen, sind Offenheit und kompetente Beratung unabdingbar. In Gesprächen werden die Ursachen ergründet, Wege zur Lösung aufgezeigt. Eine solche Beratungsstelle ist die Psychosoziale Beratungsstelle des Caritasverbandes für die Stadt und den Landkreis Fürth e.V. Die Mitarbeiter helfen Betroffenen und Angehörigen.

Arbeit der Beratungsstelle wird unterstützt

Damit die Psychosoziale Beratungsstelle ihre Arbeit umfassend (weiter) leisten kann, werden die Erträge aus der Alkoholhilfe Stiftung Fürth zur Unterstützung dieser Tätigkeiten eingesetzt. Die Unterstützung ist ein Baustein, um auch in Zukunft eine individuelle Beratung und Betreuung von Suchtkranken in Stadt und Landkreis Fürth anbieten zu können. 

Auch finanzielle Zuwendungen an die „Alkoholhilfe Stiftung Fürth“ helfen, um Qualität und Quantität der Beratung erhalten zu können und zusätzliche Initiativen, wie z.B. Informationsstände auf Veranstaltungen, durchzuführen. Wenn Sie spenden oder die Stiftung unterstützen möchten, können Sie sich an die Experten der Sparkasse Fürth wenden oder direkt einen Betrag überweisen.

Aktuelle Berichte:

Hilfe bei Suchterkrankungen

Presseberichte - Alkoholhilfe Stiftung Fürth

Bankverbindung der Stiftergemeinschaft der Sparkasse Fürth:

IBAN: DE56 7625 0000 0009 9535 63
BIC: BYLADEM1SFU
Bankname: Sparkasse Fürth
Verwendungszweck: Alkoholhilfe Stiftung Fürth

Ihre Zuwendung kann steuerlich geltend gemacht werden. Zuwendungen bis einschließlich 300,00 Euro können Sie einfach mittels Einzahlungsbeleg oder Kontoauszug steuerlich geltend machen. Übersteigt Ihre Zuwendung den Betrag von 300,00 Euro, senden wir Ihnen gerne eine Zuwendungsbestätigung zu. Bitte geben Sie hierfür im Verwendungszweck Ihren Namen und Ihre vollständige Anschrift an. Lebzeitige Zuwendungen unter 500,00 Euro werden als Spende zeitnah für die Zwecke der Stiftung verwendet. Lebzeitige Zuwendungen ab 500,00 Euro erhöhen ohne eine anderweitige Festlegung zu 80% das Stiftungsvermögen und werden zu 20% für die Zwecke der Stiftung verwandt. Spenden sind in jeder Höhe möglich.