Stiftergemeinschaft Fürth

Fördernde Stiftungen

Mit Zuwendungen an eine fördernde Stiftung zeigen Sie Verantwortung gegenüber Ihren Mitmenschen.

Die finanziellen Mittel fließen in Projekte Dritter, zum Beispiel in die Jugendarbeit, Altenpflege oder Begabtenförderung.

Fördernde Stiftungen im Überblick



Stiftung Kinderheim St. Michael

Nicht alle Kinder haben die Wurzeln, die sie brauchen, um sich - wie ein Baum - zu entwickeln und zu ihrer eigenen Stärke finden zu können. Aber alle Kinder brauchen sie!

Den meisten Kindern und Jugendlichen unserer Einrichtungen fehlen Grundlagen und der Halt für eine gesunde Entwicklung. Häufig sind Arbeitslosigkeit, Armut bis hin zur Obdachlosigkeit, Verelendung und Vernachlässigung Gründe hierfür. Aber auch die Auflösung der Familienstruktur mit häufig wechselnden Partnerschaften, die Probleme von alleinerziehenden Elternteilen und Stieffamilien führen zu mangelnder Geborgenheit, fehlender Orientierung und Zukunftsängsten, Angst vor Nähe und Beziehungen, Misstrauen gegenüber Erwachsenen und kein Zutrauen in die eigenen Fähigkeiten.

Die Kosten der Unterbringung unserer Kinder und Jugendlichen werden staatlich über Mittel der Jungendämter finanziert. Die hierdurch zur Verfügung gestellten Mittel reichen jedoch nicht aus, um die Dinge zu finanzieren, die ein familienähnliches Leben mit Geschenken, Ausflügen oder einer festlichen Geburtstags- bzw. Weihnachtsfeier ausmachen.

Für die jetzt notwendig werdenden Neubau- und Sanierungsmaßnahmen im Kinderheim St. Michael sind keine Mittel vorhanden. Hier sind wir auf Spenden und Stiftungszuwendungen aus der Bevölkerung und von Unternehmen angewiesen, um das Kinderheim St. Michael als Zufluchtsort für die Kinder und Jugendlichen unserer Region erhalten zu können.

Knüpfen auch Sie an die Tradition von Herrn Konrad Ott an, der das Kinderheim St. Michael zusammen vielen weiteren Spendern erst ermöglichte!

Wenn auch Sie sich als Stifter für die "Stiftung Kinderheim St. Michael" engagieren möchten, halten Ihr(e) persönliche(r) Berater(in) oder die Stiftungsexperten der Sparkasse Fürth ausführliche Informationen für Sie bereit. Sie stehen Ihnen für ein persönliches Gespräch gerne zur Verfügung.

Selbstverständlich nimmt die "Stiftung Kinderheim St. Michael" auch gerne Spenden für das Kinderheim St. Michael in jeder Höhe oder in das Grundstockvermögen der Stiftung ab 500 Euro entgegen.

Hier geht es zum Video.

Unterstützte Projekte im Kinderheim St. Michael:

  • Kostenübernahme für Nachhilfestunden von Kindern und Jugendlichen im Kinderheim:
    - Derzeit wird dies von ca. 20 Kindern und Jugendlichen durchgängig genutzt.
  • Übernahme der Kosten für Schwimmkurse.
  • Übernahme der Kosten für kreative Kurse wie zum Beispiel Tanzkurse.
  • Übernahme der Kosten für Schullandaufenthalte:
    - Jedes Kind im Kinderheim kann hier mitfahren und wird nicht erneut möglicherweise stigmatisiert.
  • Unterstützung beim Kauf eines Fahrrades, eines Laptops für die Schule bzw. Studium etc.
  • Übernahme der Kosten einer Mobicard für den Besuch von Trainingskursen (Fußball, Basketball, Leichtathletik etc.).
  • Unterstützung bei Firmung bzw. Konfirmation (Bibel, Gesangbuch, Geschenk Kette mit Kreuz u.a.).
  • Unterstützung beim Übergang in die erste eigenen Wohnung:
    - Übernahme von Einrichtungsgegenständen wie Waschmaschine, Küchenausstattung etc.
    - Übernahme von Kautionen.
  • Unterstützung der Gruppen für Freizeitunternehmungen:
    - Dies wird je nach Teilnehmerzahl mit einem jährlichen Betrag in fünfstelliger Höhe bezuschusst (14.000 – 18.000 Euro).
    - Hiervon können die Gruppen die Übernachtungskosten für Freizeitmaßnahmen, Eintritte für Parks etc. bestreiten.
    - Durch die kontinuierliche Bezuschussung können die Gruppen verlässlich für jedes kommende Jahr planen.
  • Unterstützung der Gruppen mit der Anschaffung von Freizeitgeräten:
    - Kicker, Billard, Tischtennis etc.


Aktuelle Berichte:

Bankverbindung der Stiftergemeinschaft der Sparkasse Fürth:

IBAN: DE56 7625 0000 0009 9535 63
BIC: BYLADEM1SFU
Bankname: Sparkasse Fürth
Verwendungszweck: Stiftung Kinderheim St. Michael

Ihre Zuwendung kann steuerlich geltend gemacht werden. Zuwendungen bis einschließlich 300,00 Euro können Sie einfach mittels Einzahlungsbeleg oder Kontoauszug steuerlich geltend machen. Übersteigt Ihre Zuwendung den Betrag von 300,00 Euro, senden wir Ihnen gerne eine Zuwendungsbestätigung zu. Bitte geben Sie hierfür im Verwendungszweck Ihren Namen und Ihre vollständige Anschrift an. Lebzeitige Zuwendungen unter 500,00 Euro werden als Spende zeitnah für die Zwecke der Stiftung verwendet. Lebzeitige Zuwendungen ab 500,00 Euro erhöhen ohne eine anderweitige Festlegung zu 80% das Stiftungsvermögen und werden zu 20% für die Zwecke der Stiftung verwandt. Spenden sind in jeder Höhe möglich.