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Fördernde Stiftungen

Mit Zuwendungen an eine fördernde Stiftung zeigen Sie Verantwortung gegenüber Ihren Mitmenschen.

Die finanziellen Mittel fließen in Projekte Dritter, zum Beispiel in die Jugendarbeit, Altenpflege oder Begabtenförderung.

Fördernde Stiftungen im Überblick



Spendenkampagne „Offen für Neues | Open Your Mind“

Es werden Kosten in Höhe von 6,5 Millionen Euro erwartet. Davon decken Bund und das Land Bayern rund 3,4 Millionen Euro durch Fördergelder. Die Stadt Fürth übernimmt 900.000 Euro und die Bayerische Landesstiftung 430.000 Euro. Es fehlen also 1,8 Millionen Euro! Helfen Sie uns! Beteiligen Sie sich an unseren Aktionen und machen Sie das Jüdische Museum Franken zu einem offenen Haus für alle – unabhängig vom kulturellen und religiösen Hintergrund.

Ihre Spende ist steuerlich abzugsfähig! 

Nach § 50 Abs. 2 EStDV für Zuwendungen bis zu 200 € ist ein vereinfachter Nachweis möglich: Es genügt der Bareinzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung (Kontoauszug oder Lastschrifteinzugsbeleg) eines Kreditinstitutes als Zuwendungsnachweis. Ab 200 € Spende erhalten Sie von uns eine Zuwendungsbestätigung – lassen Sie uns dazu in einer Email Ihre Adresse zukommen.

Spenden Sie jetzt gleich online ...

... und unterstützen Sie die Kampagne “Offen für Neues | Open Your Mind“" und damit die Stiftung "Sozial.Stark.Fürth" direkt und schnell. Einfach auf den Online-Spendenbutton "Direkt spenden" rechts unten klicken.

Bankverbindung der Stiftergemeinschaft der Sparkasse Fürth:

IBAN: DE57 7625 0000 0040 7875 17
BIC: BYLADEM1SFU
Bankname: Sparkasse Fürth
Verwendungszweck: „JMF-Fürth“

Ihre Zuwendung kann steuerlich geltend gemacht werden. Zuwendungen bis einschließlich 300,00 Euro können Sie einfach mittels Einzahlungsbeleg oder Kontoauszug steuerlich geltend machen. Übersteigt Ihre Zuwendung den Betrag von 300,00 Euro, senden wir Ihnen gerne eine Zuwendungsbestätigung zu. Bitte geben Sie hierfür im Verwendungszweck Ihren Namen und Ihre vollständige Anschrift an. Lebzeitige Zuwendungen unter 500,00 Euro werden als Spende zeitnah für die Zwecke der Stiftung verwendet. Lebzeitige Zuwendungen ab 500,00 Euro erhöhen ohne eine anderweitige Festlegung zu 80% das Stiftungsvermögen und werden zu 20% für die Zwecke der Stiftung verwandt. Spenden sind in jeder Höhe möglich.