Stiftergemeinschaft Fürth

Fördernde Stiftungen

Mit Zuwendungen an eine fördernde Stiftung zeigen Sie Verantwortung gegenüber Ihren Mitmenschen.

Die finanziellen Mittel fließen in Projekte Dritter, zum Beispiel in die Jugendarbeit, Altenpflege oder Begabtenförderung.

Fördernde Stiftungen im Überblick



Hospizstiftung Fürth

Unterstützung in der letzten Lebensphase

Die "Hospizstiftung Fürth" unterstützt mit ihren Stiftungserträgen und Spenden dauerhaft den Hospizverein Fürth e.V. Dieser Verein kümmert sich um Menschen, die sich aufgrund einer schweren Erkrankung in ihrer letzten Lebensphase befinden. Er bietet seine Mithilfe bei der Bewältigung aufkeimender Ängste und Fragen an sowie eine würdevolle Begleitung durch ehrenamtliche Hospiz-Mitarbeiter in enger Zusammenarbeit mit den Hausärzten und Pflegediensten.

Im Zentrum der Arbeit des Hospizverein Fürth e.V. steht die Hilfe bei der Koordination der ambulanten medizinischen Pflege, der Vermittlung von Schmerztherapeuten und die Unterstützung bei der Vermittlung von einem stationären und palliativen Hospizplatz, falls die häusliche Betreuung nicht mehr möglich ist. Angehörige erhalten hier eine kostenlose Beratung sowie Hilfe bei Antragstellungen in Behörden und sozialen Einrichtungen. Dabei ist es erklärtes Ziel, den Angehörigen neben einer Entlastung auch etwas Ablenkung zu bieten. Schließlich werden trauernde Angehörige und Freunde zu Gesprächskreisen eingeladen, um Erfahrungen und Gefühle mit anderen Trauernden auszutauschen.


Weitere Informationen und aktuelle Termine finden Sie auf der Internetseite des Hospizverein Fürth e.V. 
Themen rund um das Thema Hospiz können Sie auch im Info-Magazin "HOSPIZETTE" nachlesen.

Bankverbindung der Stiftergemeinschaft der Sparkasse Fürth:

IBAN: DE56 7625 0000 0009 9535 63
BIC: BYLADEM1SFU
Bankname: Sparkasse Fürth
Verwendungszweck: Hospizstiftung Fürth

Ihre Zuwendung kann steuerlich geltend gemacht werden. Zuwendungen bis einschließlich 300,00 Euro können Sie einfach mittels Einzahlungsbeleg oder Kontoauszug steuerlich geltend machen. Übersteigt Ihre Zuwendung den Betrag von 300,00 Euro, senden wir Ihnen gerne eine Zuwendungsbestätigung zu. Bitte geben Sie hierfür im Verwendungszweck Ihren Namen und Ihre vollständige Anschrift an. Lebzeitige Zuwendungen unter 500,00 Euro werden als Spende zeitnah für die Zwecke der Stiftung verwendet. Lebzeitige Zuwendungen ab 500,00 Euro erhöhen ohne eine anderweitige Festlegung zu 80% das Stiftungsvermögen und werden zu 20% für die Zwecke der Stiftung verwandt. Spenden sind in jeder Höhe möglich.