Fürther Stiftung für Verbrechensopfer

Fördernde Stiftungen

Mit Zuwendungen an eine fördernde Stiftung zeigen Sie Verantwortung gegenüber Ihren Mitmenschen.

Die finanziellen Mittel fließen in Projekte Dritter, zum Beispiel in die Jugendarbeit, Altenpflege oder Begabtenförderung.

Fördernde Stiftungen im Überblick



Fürther Stiftung für Verbrechensopfer

Der Weisse Ring e.V. wurde 1976 gegründet – als gemeinnütziger Verein zur Unterstützung von Kriminalitätsopfern und zur Verhütung von Straftaten. Durch seinen vielfältigen Einsatz hilft der Verein den Betroffenen bei der Bewältigung ihrer schwierigen Lebenssituation mit Rat und Tat und gibt neuen Lebensmut.

Der Weisse Ring e.V ist bundesweit tätig und bietet schnelle und direkte Hilfe für alle Opfer von Kriminalität – unabhängig von deren Geschlecht, Alter, Religion, Staatsangehörigkeit und politischer Überzeugung. In ihren jeweiligen Ortsgruppen sind in ganz Deutschland tausende von ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern im Einsatz.


Stiftungszweck
Die "Fürther Stiftung für Verbrechensopfer" will sich stark machen für Betroffene in unserer Region. Deshalb soll mit der Ausschüttung der Stiftung der Verein „Weisser Ring e.V. Ortsgruppe Fürth Stadt und Land/Ortsgruppe Stadt Erlangen und Kreis Erlangen Höchstadt/Ortsgruppe Nürnberg Stein und Land“ unterstützt werden.

Wenn auch Sie sich als Stifter für die "Fürther Stiftung für Verbrechensopfer" engagieren möchten, halten Ihre persönlichen Berater(innen) oder die Stiftungsexperten der Sparkasse Fürth ausführliche Informationen für Sie bereit. Sie stehen Ihnen für ein persönliches Gespräch gerne zur Verfügung.

Selbstverständlich nimmt die "Fürther Stiftung für Verbrechensopfer" auch gerne Spenden in jeder Höhe oder in das Grundstockvermögen der Stiftung ab 500 Euro entgegen.
 

Bankverbindung der Stiftergemeinschaft der Sparkasse Fürth:

IBAN: DE56 7625 0000 0009 9535 63
BIC: BYLADEM1SFU
Bankname: Sparkasse Fürth
Verwendungszweck: Fürther Stiftung für Verbrechensopfer

Ihre Zuwendung kann steuerlich geltend gemacht werden. Zuwendungen bis einschließlich 300,00 Euro können Sie einfach mittels Einzahlungsbeleg oder Kontoauszug steuerlich geltend machen. Übersteigt Ihre Zuwendung den Betrag von 300,00 Euro, senden wir Ihnen gerne eine Zuwendungsbestätigung zu. Bitte geben Sie hierfür im Verwendungszweck Ihren Namen und Ihre vollständige Anschrift an. Lebzeitige Zuwendungen unter 500,00 Euro werden als Spende zeitnah für die Zwecke der Stiftung verwendet. Lebzeitige Zuwendungen ab 500,00 Euro erhöhen ohne eine anderweitige Festlegung zu 80% das Stiftungsvermögen und werden zu 20% für die Zwecke der Stiftung verwandt. Spenden sind in jeder Höhe möglich.