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Fördernde Stiftungen

Mit Zuwendungen an eine fördernde Stiftung zeigen Sie Verantwortung gegenüber Ihren Mitmenschen.

Die finanziellen Mittel fließen in Projekte Dritter, zum Beispiel in die Jugendarbeit, Altenpflege oder Begabtenförderung.

Fördernde Stiftungen im Überblick



Familienpaten für Fürther Familien

Seit 2006 stellen geschulte Familienpaten in Fürth unter der Trägerschaft des Mehrgenerationenhauses Mütterzentrum Fürth e.V. in Kooperation mit der Familienberatungsstelle der Stadt Fürth ehrenamtliche Zeit zur Verfügung, um

  • Aufmerksamkeit und Wertschätzung zu schenken
  • Kindern Zeit für Erlebnis und Entwicklung zu geben
  • den Eltern Gelegenheit zum Durchatmen und zur Entlastung zu ermöglichen
  • die Familie bei Unsicherheit und Überforderung zu unterstützen
  • zuzuhören, da zu sein und nicht zuletzt ihre Lebenserfahrung zu teilen

Mögliche Tätigkeiten der Familienpatinnen und -paten können Hilfe beim Aufbau von Netzwerken (Vereine, Spielgruppen etc.), Freizeitgestaltung mit Kindern und Familien (Bibliothek, Ausflüge etc.), Hausaufgabenbetreuung, Begleitung zu Behörden und Arztterminen und vieles mehr sein.


Spenden Sie jetzt gleich online ...

... und unterstützen Sie die "Familienpaten für Fürther Familien" und damit die Stiftung "Sozial.Stark.Fürth" direkt und schnell. Einfach auf den Online-Spendenbutton "Direkt spenden" rechts unten klicken.

Bankverbindung der Stiftergemeinschaft der Sparkasse Fürth:

IBAN: DE56 7625 0000 0009 9535 63
BIC: BYLADEM1SFU
Bankname: Sparkasse Fürth
Verwendungszweck: Stiftung „Sozial.Stark.Fürth“ - Familienpaten für Fürther Familien

Ihre Zuwendung kann steuerlich geltend gemacht werden. Zuwendungen bis einschließlich 300,00 Euro können Sie einfach mittels Einzahlungsbeleg oder Kontoauszug steuerlich geltend machen. Übersteigt Ihre Zuwendung den Betrag von 300,00 Euro, senden wir Ihnen gerne eine Zuwendungsbestätigung zu. Bitte geben Sie hierfür im Verwendungszweck Ihren Namen und Ihre vollständige Anschrift an. Lebzeitige Zuwendungen unter 500,00 Euro werden als Spende zeitnah für die Zwecke der Stiftung verwendet. Lebzeitige Zuwendungen ab 500,00 Euro erhöhen ohne eine anderweitige Festlegung zu 80% das Stiftungsvermögen und werden zu 20% für die Zwecke der Stiftung verwandt. Spenden sind in jeder Höhe möglich.