Die Unterstützung von sozialen, kulturellen oder humanitären Projekten in unserem Markt Roßtal wird damit jedem Einzelnen einfach gemacht. Egal, mit welchem Betrag Sie die Stiftung unterstützen, die Summe der Beträge schafft ein großes Ganzes. Mit jeder Zustiftung oder Spende entfaltet die Bürgerstiftung mehr Kraft und gewinnt an Stärke. Die Bürgerstiftung ermöglicht es auch zukünftig, die von unserer Bürgerschaft seit Jahrzehnten gelebte Tradition fortzusetzen, neue Aufgaben und Projekte gemeinsam zu verwirklichen. Als Grundstock unserer Bürgerstiftung hat der Marktgemeinderat beschlossen, einen Betrag von 10.000 Euro einzubringen. Die Erträge der Stiftung kommen ausschließlich gemeinnützigen Projekten zugute, die die Stiftungszwecke erfüllen und auf finanzielle Unterstützung angewiesen sind. Jeder Betrag, ob klein oder groß, hilft, nachhaltig Stiftungskapital aufzubauen und ermöglicht damit, bürgerschaftliche Projekte im Markt Roßtal zu verwirklichen. Es ist für den Einzelnen einfach, zu stiften. Aber mit Hilfe vieler Zustiftungen und Spenden schaffen wir Bürgerinnen und Bürger gemeinsam kraftvolle und nachhaltige Werte in unserem Markt Roßtal.
Mit der Bürgerstiftung Roßtal "gemeinsam mehr erreichen":
Über die Verwendung aus dem Stiftungskapitals entscheidet der Stiftungsrat zum Wohle des Marktes Roßtal.
Gute Gründe für die Bürgerstiftung Roßtal:
Sie möchten sich als Stifterin oder Stifter für die "Bürgerstiftung Roßtal" engagieren? Dann wenden Sie sich bitte an den Markt Roßtal oder an die Stiftungsexperten der Sparkasse Fürth, die ausführliches Informationsmaterial für Sie bereit halten.
Selbstverständlich nimmt die "Bürgerstiftung Roßtal" nicht nur Zustiftungen, sondern auch Spenden entgegen. Stiftungszuwendungen können steuerlich geltend gemacht werden.
IBAN: DE56 7625 0000 0009 9535 63
BIC: BYLADEM1SFU
Bankname: Sparkasse Fürth
Verwendungszweck: Bürgerstiftung Roßtal
Ihre Zuwendung kann steuerlich geltend gemacht werden. Zuwendungen bis einschließlich 300,00 Euro können Sie einfach mittels Einzahlungsbeleg oder Kontoauszug steuerlich geltend machen. Übersteigt Ihre Zuwendung den Betrag von 300,00 Euro, senden wir Ihnen gerne eine Zuwendungsbestätigung zu. Bitte geben Sie hierfür im Verwendungszweck Ihren Namen und Ihre vollständige Anschrift an. Lebzeitige Zuwendungen unter 500,00 Euro werden als Spende zeitnah für die Zwecke der Stiftung verwendet. Lebzeitige Zuwendungen ab 500,00 Euro erhöhen ohne eine anderweitige Festlegung zu 80% das Stiftungsvermögen und werden zu 20% für die Zwecke der Stiftung verwandt. Spenden sind in jeder Höhe möglich.