Aktuelles

Hier finden Sie Informationen zur Stiftergemeinschaft Fürth und den einzelnen Stiftungen der Stiftergemeinschaft.

 

Straßenkatzen in Deutschland – ein verborgenes Tierschutzproblem

Straßenkatzen leben in vielen Städten und Dörfern Deutschlands im Verborgenen. Ohne menschliche Fürsorge sind sie auf sich allein gestellt – mit allen Herausforderungen, die das Leben auf der Straße mit sich bringt. Ihnen zu helfen, Initiativen und Organisationen bei Kastration, Versorgung, Pflege und Fütterung zu unterstützen, ist eines der Hauptanliegen der Käthe und Otto Schmoller Tierschutzstiftung in der Stiftergemeinschaft der Sparkasse Fürth.

Logo der Käthe und Otto Schmoller Tierschutz-Stiftung

In Deutschland leben schätzungsweise über zwei Millionen Straßenkatzen – oft unbemerkt, mitten unter uns. Sie stammen ursprünglich von Hauskatzen ab, die ausgesetzt wurden oder entlaufen sind. Oft haben sie sich über Generationen hinweg auf der Straße durchgeschlagen, ihr Leben ist geprägt von Hunger, Krankheit und Unsicherheit.

Woher kommen Straßenkatzen?

Straßenkatzen sind keine Wildkatzen – sie sind verwilderte Hauskatzen. Oft sind sie scheu und meiden den Kontakt zum Menschen. Die meisten wurden nie sozialisiert oder haben schlechte Erfahrungen gemacht. Ihre Population wächst unkontrolliert, da viele Tiere nicht kastriert sind. Ein einziges Katzenpaar kann im Laufe der Zeit Hunderte von Nachkommen haben.

Ein Leben voller Herausforderungen

Straßenkatzen leben oft in Hinterhöfen, Industriegebieten oder leerstehenden Gebäuden. Viele von ihnen sind krank, verletzt oder unterernährt. Der Winter bedeutet für viele das Todesurteil, vor allem für junge und schwache Tiere.

Warum die Kastration so wichtig ist

Unkontrollierte Vermehrung führt zu ständigem Tierleid und überfüllten Tierheimen. Um dieses Problem einzudämmen, setzen sich viele Tierschutzvereine in Deutschland für sogenannte TNR-Programme ein: Trap – Neuter – Return (Einfangen – Kastrieren – Zurücksetzen). So kann die Population kontrolliert und das Leid verringert werden. In einigen Bundesländern gibt es bereits eine Kastrationspflicht für Freigängerkatzen, doch viele Regionen haben noch keine entsprechenden Regelungen.

Wie Sie helfen können

Viele Tierschutzvereine kümmern sich um die Versorgung, Kastration und Vermittlung von Straßenkatzen. Dabei sind sie auf Unterstützung angewiesen – sowohl finanziell als auch durch helfende Hände.

So können Sie konkret helfen:

  • Lassen Sie Ihre Katze kastrieren – auch Freigänger!
  • Melden Sie verletzte oder herrenlose Katzen dem Tierschutz oder dem Veterinäramt.
  • Unterstützen Sie lokale Tierschutzvereine mit Spenden oder durch ehrenamtliche Hilfe.
  • Klären Sie in Ihrem Umfeld über das Thema auf.

Fokus auf Straßenkatzen: Käthe und Otto Schmoller Tierschutzstiftung

Initiativen und Organisationen bei Kastration, Versorgung, Pflege und Fütterung zu unterstützen, ist eines der Hauptanliegen der Käthe und Otto Schmoller Tierschutzstiftung. Insbesondere sollen die Erträge für die engagierte Arbeit von Cats at Andros e.V. aus Berlin verwendet werden. Der Tierschutzverein  kümmert sich um die Versorgung, medizinische Betreuung, Pflege und Vermittlung von Katzen auf der griechischen Insel Andros und in Deutschland. Parallel dazu werden von der Stiftung auch andere, ausgewählte Projekte zum Tierschutz gefördert.

Hier können Sie direkt und bequem online für die Käthe und Otto Schmoller Tierschutz-Stiftung spenden (Weiterleitung auf die Seite der Stiftergemeinschaften in Deutschland). Oder per Banküberweisung:

IBAN: DE56 7625 0000 0009 9535 63
BIC: BYLADEM1SFU
Bankname: Sparkasse Fürth
Verwendungszweck: Käthe und Otto Schmoller Tierschutzstiftung

Ihre Zuwendung kann steuerlich geltend gemacht werden. Zuwendungen bis einschließlich 300,00 Euro können Sie einfach mittels Einzahlungsbeleg oder Kontoauszug steuerlich geltend machen. Übersteigt Ihre Zuwendung den Betrag von 300,00 Euro, senden wir Ihnen gerne eine Zuwendungsbestätigung zu. Bitte geben Sie hierfür im Verwendungszweck Ihren Namen und Ihre vollständige Anschrift an. Lebzeitige Zuwendungen unter 500,00 Euro werden als Spende zeitnah für die Zwecke der Stiftung verwendet. Lebzeitige Zuwendungen ab 500,00 Euro erhöhen ohne eine anderweitige Festlegung zu 80% das Stiftungsvermögen und werden zu 20% für die Zwecke der Stiftung verwandt. Spenden sind in jeder Höhe möglich.