Aktuelles

Hier finden Sie Informationen zur Stiftergemeinschaft Fürth und den einzelnen Stiftungen der Stiftergemeinschaft.

 

Eine Stiftung in der Stiftergemeinschaft – so geht´s.

Für Stifterinnen und Stifter war es noch nie so einfach eine Stiftung zur errichten, um Projekte, Initiativen und Themen langfristig zu unterstützen.

Mit dem Modell der Stiftergemeinschaft kann mit nur wenigen Unterschriften, der Festlegung des Stiftungsnamens, des Stiftungszwecks und des Stiftungskapitals eine Stiftung errichtet werden. Je nach persönlichem Interesse können eine oder mehrere gemeinnützige Einrichtungen ausgewählt und begünstigt werden. Das können die Bereiche Wissenschaft und Forschung sowie Gesundheitswesen und -pflege (Krankenhäuser, Universitäten), Bildung (Schulen, Kindergärten), Kunst und Kultur (Chöre, Museen, Vereine), Feuer-, Arbeits-, Katastrophen- und Zivilschutz, Sport, Tierschutz, Natur, Umwelt und Klimaschutz sowie Landschaftspflege, Wohlfahrtsverbände und viele mehr sein. Als Stiftungskapital bei der Gründung wird ein Betrag zwischen 25.000 € und 100.000 € empfohlen. Eine Aufstockung des Stiftungsvermögens ist jederzeit möglich.

Bei allen Stifterinnen und Stiftern spielt natürlich die Motivation „etwas Gutes zu tun“ oder „den Menschen bzw. der Heimat etwas zurückzugeben“ eine entscheidende Rolle. Die Verwaltung und Anlage des Stiftungskapitals übernehmen die Stiftungsexperten der Sparkasse Fürth und der Stiftungsverwalter, die DT Deutsche Stiftungstreuhand AG aus Fürth.

Viele Vorteile in der Stiftergemeinschaft

Die Gründungskosten einer Stiftung in einer Stiftergemeinschaft sind deutlich niedriger als bei der Errichtung einer klassischen, rechtsfähigen Stiftung. Weiterer Vorteil: Das Stiftungsvermögen wird nicht einzeln, sondern gemeinsam angelegt und laufende Verwaltungskosten werden geteilt. So können höhere Erträge erzielt werden, die wiederum den zu fördernden Projekten und Initiativen zugutekommen. Nicht zu vergessen sind die steuerlichen Aspekte: Die als gemeinnützig anerkannten Stiftungen in der Stiftergemeinschaft der Sparkasse Fürth sind steuerbegünstigt. Und die Zuwendungen an eine Stiftung können von dem Zuwendenden nahezu unbegrenzt als Sonderausgaben von der Einkommensteuer abgesetzt werden. Stifterinnen und Stifter erhalten jährlich einen umfassenden Geschäftsbericht, der über Anlageergebnisse, Portfoliostruktur und die durch die Stiftergemeinschaft insgesamt unterstützten Einrichtungen aufklärt. Wer es wünscht, kann sich auch aktiv in die Arbeit der eigenen Stiftung einbringen, z. B. bei der Scheckübergabe an die geförderte Einrichtung oder bei Informationsveranstaltungen. Mit der Stiftergemeinschaft war es also noch nie so einfach, Projekte und Themen, die einem am Herzen liegen langfristig und nachhaltig zu unterstützen und in der Region zu wirken.

Auf einen Blick:

  • einfache Stiftungserrichtung
  • höhere Stiftungserträge durch eine gemeinschaftliche Anlage des Stiftungsvermögens
  • professionelle Stiftungsverwaltung
  • hohe Flexibilität

Sie wollen mehr wissen? Kurz erklärt in unseren YouTube-Shorts, Teil 2: Wie funktioniert denn eigentliche eine Stiftung in der Stiftergemeinschaft?