Aktuelles

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Bürgerstiftung Langenzenn unterstützt mit 1.000 Euro

Neues Therapiegerät für das AWO-Seniorenheim in Langenzenn. Sicheres Arm- und Beintraining im Sitzen für bessere Mobilität.

Menschen um eine Person mit Spendenscheck für das AWO-Seniorenheim in Langenzenn

Foto: privat

Mit einer Spende von 1.000 Euro bezuschusst die Bürgerstiftung Langenzenn in der Stiftergemeinschaft der Sparkasse Fürth die Anschaffung eines motorisierten Bewegungstherapiegerätes für das Seniorenheim der AWO in Langenzenn. Es ermöglicht ein gelenkschonendes Training im Sitzen, fördert die Durchblutung, verbessert die Koordination, aktiviert das Herz-Kreislaufsystem und die Muskeln von Armen, Beinen und Füßen. Es unterstützt damit die auch in einem Pflegeheim so wichtige Mobilität der Bewohnerinnen und Bewohner. Der Langenzenner Bürgermeister und Vorsitzender der Bürgerstiftung Christian Ell übergab die Spende mit den Stiftungsräten an den Heimbeiratsvorsitzenden des Seniorenheimes Harald List. Er sitzt selbst im Rollstuhl und hat das neue Bewegungstherapie gleich getestet und für gut befunden.

Die Bürgerstiftung Langenzenn ist in vielen Bereichen für die Gemeinde Langenzenn aktiv, unter anderem im öffentlichen  Gesundheitswesen, der Jugend- und Altenhilfe oder der Kultur, Kunst und Denkmalpflege, der freien Wohlfahrtspflege und dem Tierschutz. Wer unterstützt wird, entscheidet der Stiftungsrat. Er besteht grundsätzlich aus sechs Personen, dem jeweiligen ersten Bürgermeister der Stadt Langenzenn und je einer Person, die von den im Stadtrat vertretenen Fraktionen ausgewählt wird. Die Anzahl der Mitglieder des Stiftungsrates kann jederzeit geändert und bei namhaften Zustiftungen können weitere Personen in den Stiftungsrat aufgenommen werden. 

Weitere Informationen finden Sie hier.

Bankverbindung - Jeder Cent zählt

IBAN: DE56 7625 0000 0009 9535 63
BIC: BYLADEM1SFU
Bankname: Sparkasse Fürth
Verwendungszweck: Bürgerstiftung Langenzenn

Ihre Zuwendung kann steuerlich geltend gemacht werden. Zuwendungen bis einschließlich 300,00 Euro können Sie einfach mittels Einzahlungsbeleg oder Kontoauszug steuerlich geltend machen. Übersteigt Ihre Zuwendung den Betrag von 300,00 Euro, senden wir Ihnen gerne eine Zuwendungsbestätigung zu. Bitte geben Sie hierfür im Verwendungszweck Ihren Namen und Ihre vollständige Anschrift an. Lebzeitige Zuwendungen unter 500,00 Euro werden als Spende zeitnah für die Zwecke der Stiftung verwendet. Lebzeitige Zuwendungen ab 500,00 Euro erhöhen ohne eine anderweitige Festlegung zu 80% das Stiftungsvermögen und werden zu 20% für die Zwecke der Stiftung verwandt. Spenden sind in jeder Höhe möglich.