Fördernde Stiftungen

Mit Zuwendungen an eine fördernde Stiftung zeigen Sie Verantwortung gegenüber Ihren Mitmenschen.

Die finanziellen Mittel fließen in Projekte Dritter, zum Beispiel in die Jugendarbeit, Altenpflege oder Begabtenförderung.

Fördernde Stiftungen im Überblick



Bürgerstiftung Stein

Wer stiftet, denkt voraus. Wer stiftet, handelt zukunftsorientiert. Wer stiftet, engagiert sich für "seine" Stadt und "seine" Mitbürger. Mit ihrem Beitrag erhöhen Sie das Stiftungsvermögen und somit den jährlich zur Verfügung stehenden Stiftungsertrag und unterstützen damit Steiner Vereine, Organisationen, Institutionen und Projekte.

Die "Bürgerstiftung Stein" ist u. a. auf folgenden Gebieten zum Wohle der Bevölkerung der Stadt Stein tätig:

  • öffentliches Gesundheitswesen
  • Jugend- und Altenhilfe
  • Kultur, Kunst und Denkmalpflege
  • Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe
  • Umwelt- und Naturschutz sowie die Landschaftspflege
  • Zwecke der amtlich anerkannten Verbände der freien Wohlfahrtspflege
  • Rettung aus Lebensgefahr
  • Tierschutz
  • Sport
  • Heimatpflege und Heimatkunde
  • Partnerschaften
  • Wissenschaft und Forschung
  • Religion
  • Mildtätigkeit
  • kirchliche Zwecke

Über die jährliche Verwendung der Erträge aus dem Stiftungskapital entscheidet der Stiftungsrat, der sich aus drei Mitgliedern aus der Mitte der Stadt zusammensetzt. Alle Mitglieder werden jeweils für zwei Jahre durch den Stadtrat berufen. Anträge und Vorschläge kann jede/r Bürger/in einbringen. Die zu unterstützenden Projekte werden von der Stadt gewählt.

Die Bürgerstiftung braucht Ihre Unterstützung

Sie möchten sich als Stifterin oder Stifter für die "Bürgerstiftung Stein" engagieren? Dann wenden Sie sich bitte an der Stadt Stein oder an die Stiftungsexperten der Sparkasse Fürth, die ausführliches Informationsmaterial für Sie bereit halten.

Selbstverständlich nimmt die "Bürgerstiftung Stein" nicht nur Zustiftungen, sondern auch Spenden entgegen. Stiftungszuwendungen können steuerlich geltend gemacht werden.

Ab einem Betrag von 500 Euro erhöht Ihre Zuwendung das Stiftungsvermögen, soweit sie nicht als Spende gekennzeichnet wurde. Spenden sind in jeder Höhe möglich.

Impressionen:

Presseberichte - Bürgerstiftung Stein

Bankverbindung der Stiftergemeinschaft der Sparkasse Fürth:

IBAN: DE56 7625 0000 0009 9535 63
BIC: BYLADEM1SFU
Bankname: Sparkasse Fürth
Verwendungszweck: Bürgerstiftung Stein

Ihre Zuwendung kann steuerlich geltend gemacht werden. Zuwendungen bis einschließlich 300,00 Euro können Sie einfach mittels Einzahlungsbeleg oder Kontoauszug steuerlich geltend machen. Übersteigt Ihre Zuwendung den Betrag von 300,00 Euro, senden wir Ihnen gerne eine Zuwendungsbestätigung zu. Bitte geben Sie hierfür im Verwendungszweck Ihren Namen und Ihre vollständige Anschrift an. Lebzeitige Zuwendungen unter 500,00 Euro werden als Spende zeitnah für die Zwecke der Stiftung verwendet. Lebzeitige Zuwendungen ab 500,00 Euro erhöhen ohne eine anderweitige Festlegung zu 80% das Stiftungsvermögen und werden zu 20% für die Zwecke der Stiftung verwandt. Spenden sind in jeder Höhe möglich.