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Fördernde Stiftungen

Mit Zuwendungen an eine fördernde Stiftung zeigen Sie Verantwortung gegenüber Ihren Mitmenschen.

Die finanziellen Mittel fließen in Projekte Dritter, zum Beispiel in die Jugendarbeit, Altenpflege oder Begabtenförderung.

Fördernde Stiftungen im Überblick



Asylothek Fürth

Auf Initiative einer Gruppe engagierter Freiwilliger wurde im Januar 2016 in der Gemeinschaftsunterkunft Höfener Straße in Fürth eine Asylothek gegründet, basierend auf der Idee von Günter Reichert, der 2012 die erste Asylothek als ehrenamtliches Projekt der Menschlichkeit in Nürnberg organisierte. Mittlerweile gibt es diese Einrichtung an vielen Standorten in Deutschland. In der offenen Bücherei begegnen sich Freiwillige und Geflüchtete. Primäres Ziel ist die Erlernung der Sprache und die Bereitstellung eines Grundangebots an Bildungs- und Unterhaltungsmöglichkeiten. Auch soll der Dialog gefördert, sollen sprachliche Barrieren verringert werden, damit Integration und Teilhabe in der Gesellschaft leichter fällt.

Die Asylothek in Fürth ist jeden Montag zwischen 17.45 Uhr und 20.00 Uhr für alle in der Unterkunft geöffnet. Mittwoch ist zwischen 17.45 Uhr und 20.00 Uhr Frauentag. Die Asylothek trägt sich ausschließlich über Spenden und der ehrenamtlichen Mitarbeit engagierter Bürgerinnen und Bürger. Freiwillige sind jederzeit willkommen.


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IBAN: DE56 7625 0000 0009 9535 63
BIC: BYLADEM1SFU
Bankname: Sparkasse Fürth
Verwendungszweck: Stiftung „Sozial.Stark.Fürth“ - Asylothek Fürth

Ihre Zuwendung kann steuerlich geltend gemacht werden. Zuwendungen bis einschließlich 300,00 Euro können Sie einfach mittels Einzahlungsbeleg oder Kontoauszug steuerlich geltend machen. Übersteigt Ihre Zuwendung den Betrag von 300,00 Euro, senden wir Ihnen gerne eine Zuwendungsbestätigung zu. Bitte geben Sie hierfür im Verwendungszweck Ihren Namen und Ihre vollständige Anschrift an. Lebzeitige Zuwendungen unter 500,00 Euro werden als Spende zeitnah für die Zwecke der Stiftung verwendet. Lebzeitige Zuwendungen ab 500,00 Euro erhöhen ohne eine anderweitige Festlegung zu 80% das Stiftungsvermögen und werden zu 20% für die Zwecke der Stiftung verwandt. Spenden sind in jeder Höhe möglich.