Bürgerstiftung Cadolzburg

Bürgerstiftungen

Von Bürgern für Bürger - Bürgerstiftungen engagieren sich nachhaltig und dauerhaft für das Gemeinwesen in einem geographisch begrenzten Raum und sind in der Regel fördernd und operativ für alle Bürger ihres definierten Einzugsgebietes tätig. Sie handeln unabhängig, autonom und gemeinnützig.

Bürgerstiftungen im Überblick



Bürgerstiftung Cadolzburg

Mit einem Startkapital von 10.000 Euro hat der Gemeinderat von Cadolzburg (Landkreis Fürth, Bayern) die Errichtung einer Bürgerstiftung beschlossen. Unter dem Dach der Stiftergemeinschaft der Sparkasse Fürth können sich nun die Bürgerinnen und Bürger aktiv beteiligen. Aus den Erträgen sollen dann im Laufe der Jahre unterschiedliche kommunale und soziale Projekte gefördert werden. Der Stiftungszweck ist deshalb sehr breit aufgestellt.

Unter anderem sollen die Erträge folgenden Bereichen zu Gute kommen:

  • Jugend und Altenhilfe
  • Kultur, Kunst und Denkmalpflege
  • Heimatpflege und Heimatkunde
  • Umwelt- und Naturschutz sowie Landschaftspflege
  • Rettungswesen
  • Sport
  • Partnerschaften
  • Zwecke der amtlich anerkannten Verbände der freien Wohlfahrtspflege
  • Erziehung, Volks- und Berufsbildung, einschließlich der Studentenhilfe
  • Mildtätigkeit
  • Öffentliches Gesundheitswesen
  • Tierschutz
  • Religion
  • kirchliche Zwecke
  • Wissenschaft und Forschung

Über die jährliche Verwendung der Erträge aus dem Stiftungskapital entscheidet der Stiftungsrat, der sich aus Mitgliedern der Gemeinde zusammensetzt. Anträge und Vorschläge kann jede Bürgerin und jeder Bürger einbringen.

Aktuelle News:

 

Presseberichte - Bürgerstiftung Cadolzburg

Bankverbindung der Stiftergemeinschaft der Sparkasse Fürth:

IBAN: DE56 7625 0000 0009 9535 63
BIC: BYLADEM1SFU
Bankname: Sparkasse Fürth
Verwendungszweck: Bürgerstiftung Cadolzburg

Ihre Zuwendung kann steuerlich geltend gemacht werden. Zuwendungen bis einschließlich 300,00 Euro können Sie einfach mittels Einzahlungsbeleg oder Kontoauszug steuerlich geltend machen. Übersteigt Ihre Zuwendung den Betrag von 300,00 Euro, senden wir Ihnen gerne eine Zuwendungsbestätigung zu. Bitte geben Sie hierfür im Verwendungszweck Ihren Namen und Ihre vollständige Anschrift an. Lebzeitige Zuwendungen unter 500,00 Euro werden als Spende zeitnah für die Zwecke der Stiftung verwendet. Lebzeitige Zuwendungen ab 500,00 Euro erhöhen ohne eine anderweitige Festlegung zu 80% das Stiftungsvermögen und werden zu 20% für die Zwecke der Stiftung verwandt. Spenden sind in jeder Höhe möglich.