Zuwendungen
Zuwendungen sind in der Stiftergemeinschaft auf unterschiedliche Weise möglich. Die nachfolgenden Tabelle vermittelt Ihnen einen Überblick über die verschiedenen Möglichkeiten:









Zuwendungen sind in der Stiftergemeinschaft auf unterschiedliche Weise möglich. Die nachfolgenden Tabelle vermittelt Ihnen einen Überblick über die verschiedenen Möglichkeiten:
Zuwendungs-möglichkeiten | Spenden hilft kurzfristig - Stiften hilft dauerhaft | Steuerliche Vorteile |
Spende/ Zustiftung | Spenden werden unmittelbar für die Zweckverwirklichung der Stiftung verwendet. Zustiftungen erhöhen den Vermögensstock Ihrer Stiftung. Zustiftungen in den Vermögensstock sind ab 500,00 Euro möglich. | Bis zu 20 % des Gesamtbetrages der Einkünfte, oder bei Selbständigen und Gewerbetreibenden wahlweise 4% der Summe der gesamten Umsätze und der im Kalenderjahr aufgewendeten Löhne und Gehälter, sind als Sonderausgaben jährlich abzugsfähig. |
Stiftung zu Lebzeiten | Ihre Stiftung in der Stiftergemeinschaft der Sparkasse Fürth trägt Ihren Namen. Sie bestimmen, welcher Zweck aus den anteiligen Erträgen Ihres Stiftungsvermögens verfolgt werden soll. Die empfohlene Mindestzuwendung beträgt Euro 25.000,-- | Der oben beschriebene Sonderausgabenabzug steht Ihnen auch bei Stiftungen offen. Zusätzlich können Sie einen Betrag in Höhe von Euro 1.000.000,-- (Ehegatten doppelt) im Rahmen des Sonderausgabenabzugs geltend machen. Dieser Betrag kann steuerlich auf bis zu 10 Jahre verteilt werden. |
Erbeinsetzung/ Vermächtnis | Ihre Stiftung wird per Testament oder Erbvertrag Erbin oder Vermächtnisnehmerin. Ein Kuratorium von sieben Mitgliedern wacht dauerhaft darüber, dass die Erträge Ihrem letzten Willen entsprechend verwendet werden. | Die Zuwendung an die Stiftung ist vollständig von der Erbschaftsteuer befreit. |