Was ist eine Stiftung im Rahmen
der Stiftergemeinschaft?

Im Gegensatz zu einer Spende, die sofort von der Empfängerorganisation für deren Zweckverwirklichung verwandt wird, bleibt das Stiftungsvermögen dauerhaft erhalten. Die Erträge aus dem Stiftungsvermögen dienen der langfristigen Verfolgung des Stiftungszwecks in Ihrem Namen.

Hier ein Beispiel:

Vermachen Sie z. B. einer Forschungseinrichtung per Testament Ihr Vermögen als Spende, so wird diese Spende zeitnah verbraucht. Ihr Name und Ihre großzügige Zuwendung geraten schnell in Vergessenheit.
Errichten Sie hingegen Ihre Stiftung in der Stiftergemeinschaft zu Gunsten einer Forschungseinrichtung, so wird das Stiftungsvermögen angelegt und die von Ihnen begünstigte Forschungseinrichtung erhält Jahr für Jahr in Ihrem Namen die Erträge aus dem Stiftungsvermögen. Ihr Name und Ihre Verbundenheit mit der Forschungseinrichtung bleiben über die jährlichen Zuwendungen dauerhaft in Erinnerung.

Kann die Stiftung meinen Namen tragen?

Ja, dies ist in der Stiftergemeinschaft sogar die Regel. Die Stiftung kann Ihren Namen ebenso tragen, wie zusätzlich den Namen Ihres Lebenspartners oder sie kann über die Namensgebung an bereits verstorbene Angehörige erinnern. Mit Ihrer Stiftung in der Stiftergemeinschaft ist es damit möglich, Ihren Namen und Ihre Interessen weit über Ihr eigenes Leben hinaus zu erhalten.