Landkreis-Stiftung Fürth
Die Landkreis-Stiftung Fürth wurde im Rahmen der "Stiftergemeinschaft der Sparkasse Fürth" errichtet und ist eine so genannte nichtselbstständige Stiftung, auch Treuhandstiftung genannt.
Sie ist – einfach gesagt – ein Zusammenschluss vieler Stifter unter einem Dach.
Über die Verwendung der Erträge aus dem Stiftungskapital entscheidet der Stiftungsrat zum Wohle der Bevölkerung des Landkreises Fürth.
Selbstverständlich kann der Stifter die Stiftung auch persönlich repräsentieren - z. B. bei der Überreichung eines Schecks an die geförderte Einrichtung oder durch Mitwirkung im Stiftungsrat.
Das Stiftungskapital wird gemeinsam verwaltet und angelegt. Die Verwaltung der Stiftungen wird von der DT Deutsche Stiftungstreuhand AG zentral übernommen, die in der Stiftungsverwaltung über langjährige Erfahrung verfügt.
Gute Gründe,
die Landkreis-Stiftung Fürth zu unterstützen:
- Ich kann dauerhaft im Landkreis Fürth Projekte zur Förderung von Jugend und Familie unterstützen. Die zu fördernde Einrichtung kann ich individuell bestimmen.
- Mit einer Stiftung kann ich ein persönliches Andenken an meine Ahnen, meinen Lebenspartner oder mich selbst schaffen.
- Ich kann etwas von dem weitergeben, was ich selbst im Leben erhalten habe, und übernehme gesellschaftliche Verantwortung.
- Eine Stiftung gilt ewig; viele Stiftungen, auch in der Region Fürth, haben Jahrhunderte überdauert und wirken noch immer segensreich.
- Stiften kann ich entweder anonym oder mit öffentlichem Bekenntnis.
- Die Zuwendungen an die Stiftung können steuerlich geltend gemacht werden.
Selbstverständlich nimmt die "Landkreis-Stiftung Fürth" auch gerne Spenden in jeder Höhe oder in das Grundstockvermögen der Stiftung ab 500 Euro entgegen.
Spendenkonto: Stiftergemeinschaft
Konto-Nr.: 9 953 563
Bankleitzahl: 762 500 00 (Spk. Fürth)
Verwendungszweck: Landkreis-Stiftung Fürth
Nehmen Sie hier mit der Stiftergemeinschaft Fürth Kontakt auf.









