Fördernde Stiftungen

Mit Zuwendungen an eine fördernde Stiftung zeigen Sie Verantwortung gegenüber Ihren Mitmenschen.

Die finanziellen Mittel fließen in Projekte Dritter, zum Beispiel in die Jugendarbeit, Altenpflege oder Begabtenförderung.

Fördernde Stiftungen im Überblick



Bürgerstiftung Roßtal

Die Unterstützung von sozialen, kulturellen oder humanitären Projekten in unserem Markt Roßtal wird damit jedem Einzelnen einfach gemacht. Egal, mit welchem Betrag Sie die Stiftung unterstützen, die Summe der Beträge schafft ein großes Ganzes. Mit jeder Zustiftung oder Spende entfaltet die Bürgerstiftung mehr Kraft und gewinnt an Stärke. Die Bürgerstiftung ermöglicht es auch zukünftig, die von unserer Bürgerschaft seit Jahrzehnten gelebte Tradition fortzusetzen, neue Aufgaben und Projekte gemeinsam zu verwirklichen. Als Grundstock unserer Bürgerstiftung hat der Marktgemeinderat beschlossen, einen Betrag von 10.000 Euro einzubringen. Die Erträge der Stiftung kommen ausschließlich gemeinnützigen Projekten zugute, die die Stiftungszwecke erfüllen und auf finanzielle Unterstützung angewiesen sind. Jeder Betrag, ob klein oder groß, hilft, nachhaltig Stiftungskapital aufzubauen und ermöglicht damit, bürgerschaftliche Projekte im Markt Roßtal zu verwirklichen. Es ist für den Einzelnen einfach, zu stiften. Aber mit Hilfe vieler Zustiftungen und Spenden schaffen wir Bürgerinnen und Bürger gemeinsam kraftvolle und nachhaltige Werte in unserem Markt Roßtal.

Mit der Bürgerstiftung Roßtal "gemeinsam mehr erreichen":

  • Jugend- und Altenhilfe
  • Tierschutz
  • Sport
  • Kultur, Kunst und Denkmalpflege
  • Umwelt- und Naturschutz
  • Heimatkunde und -pflege
  • Erziehung, Volks- und Berufsbildung
  • Freie Wohlfahrtspflege
  • Wissenschaft und Forschung
  • Religion, Mildtätigkeit
  • Rettungsdienste, Rettung aus Lebensgefahr
  • Öffentliches Gesundheitswesen

Über die Verwendung aus dem Stiftungskapitals entscheidet der Stiftungsrat zum Wohle des Marktes Roßtal.

Spenden bedeutet zeitnah helfen, eine Stiftung hilft auf Dauer

Gute Gründe für die Bürgerstiftung Roßtal:

  • Ich kann anonym oder öffentlich stiften und damit anderen helfen.
  • Ich kann etwas von dem weitergeben, was ich selbst im Leben erhalten habe und übernehme somit gesellschaftliche Verantwortung.
  • Ich kann dauerhaft Projekte in Roßtal zur Förderung des Gemeinwohls unterstützen.
  • Ich kann meine Zuwendung an die Stiftung steuerlich geltend machen.
  • Ich kann mit einer Zustiftung ein persönliches Zeichen setzen: für mich selbt, für meinen Lebenspartner, für den Markt Roßtal.

Die Bürgerstiftung braucht Ihre Unterstützung

Sie möchten sich als Stifterin oder Stifter für die "Bürgerstiftung Roßtal" engagieren? Dann wenden Sie sich bitte an den Markt Roßtal oder an die Stiftungsexperten der Sparkasse Fürth, die ausführliches Informationsmaterial für Sie bereit halten.

Selbstverständlich nimmt die "Bürgerstiftung Roßtal" nicht nur Zustiftungen, sondern auch Spenden entgegen. Stiftungszuwendungen können steuerlich geltend gemacht werden.

Impressionen:

Presseberichte - Bürgerstiftung Roßtal

Bankverbindung der Stiftergemeinschaft der Sparkasse Fürth:

IBAN: DE56 7625 0000 0009 9535 63
BIC: BYLADEM1SFU
Bankname: Sparkasse Fürth
Verwendungszweck: Bürgerstiftung Roßtal

Ihre Zuwendung kann steuerlich geltend gemacht werden. Zuwendungen bis einschließlich 300,00 Euro können Sie einfach mittels Einzahlungsbeleg oder Kontoauszug steuerlich geltend machen. Übersteigt Ihre Zuwendung den Betrag von 300,00 Euro, senden wir Ihnen gerne eine Zuwendungsbestätigung zu. Bitte geben Sie hierfür im Verwendungszweck Ihren Namen und Ihre vollständige Anschrift an. Lebzeitige Zuwendungen unter 500,00 Euro werden als Spende zeitnah für die Zwecke der Stiftung verwendet. Lebzeitige Zuwendungen ab 500,00 Euro erhöhen ohne eine anderweitige Festlegung zu 80% das Stiftungsvermögen und werden zu 20% für die Zwecke der Stiftung verwandt. Spenden sind in jeder Höhe möglich.