Begabtenförderung Fürth-Stiftung

Fördernde Stiftungen

Mit Zuwendungen an eine fördernde Stiftung zeigen Sie Verantwortung gegenüber Ihren Mitmenschen.

Die finanziellen Mittel fließen in Projekte Dritter, zum Beispiel in die Jugendarbeit, Altenpflege oder Begabtenförderung.

Fördernde Stiftungen im Überblick



Begabtenförderung Fürth-Stiftung

Hochbegabung bei Kindern

„Der Zweck der Stiftung ist die Erkennung und Förderung besonders begabter Kinder- und Jugendlicher im kommunalen Bildungswesen, wobei unter Begabung nicht nur kognitive, sondern auch musisch-kreative, handwerklich-technische und soziale Begabungen zu verstehen sind. Die Ausschüttungen der Stiftung soll im Besonderen dem Verein „Besonders-Begabte-Kinder e.V.“ zu Gute kommen.“ 

Hochbegabte Kinder zeigen schon sehr früh in ihrer Entwicklung weit überdurchschnittliche Fähigkeiten und Interessen. Dies kann im logisch-mathematischen, im sprachlichen, im künstlerischen, im sportlichen oder auch im sozialen Bereich sein – manchmal auch in mehreren Bereichen gleichzeitig. Etwa 3 % aller Kinder sind weit überdurchschnittlich intellektuell befähigt und gelten somit als hochbegabt. Die allgemeine Erwartungshaltung ist, dass sich diese besonderen Kinder mit herausragenden schulischen Leistungen auszeichnen. Das ist jedoch nur bei manchen Hochbegabten der Fall. Häufig geben erst Auffälligkeiten in der Familie, in Kindergarten oder Schule den Anlass sich mit dem Thema Hochbegabung näher zu befassen.

Der Stiftungszweck

Der Verein setzt sich ein für die „Förderung von sozialen und emotionalen Kompetenzen bei hochbegabten Kindern und Jugendlichen“. Denn wie jedes andere Kind brauchen auch Kinder mit besonderen Begabungen die Möglichkeit, sich frei zu entfalten – in einem Umfeld, das ihre besondere Persönlichkeit fördert und akzeptiert und sie nicht als Sonderlinge abstempelt. Die entscheidenden Weichen für eine gelungene Entwicklung werden bereits im frühen Kindesalter gestellt.

Das Angebot des Vereins richtet sich demnach an Kinder und deren Eltern, Erzieher, Lehrer, die Verwaltung und Öffentlichkeit. Regelmäßige Informationsveranstaltungen klären auf über die Einschätzung des Themas Hochbegabung und geben Aufschluss über das Miteinander in den entsprechenden Familiensituationen. Elternabende, Seminare und ein regelmäßiger Stammtisch bieten Erziehungstipps und Möglichkeiten des Erfahrungsaustausches. Darüber hinaus ist der Verein behilflich bei der Vermittlung von Familienhilfe und arbeitet dabei mit der Diplom-Pädagogin Alexandra Szymaniak zusammen.

Ein Schwerpunkt des Vereins sind Spielnachmittage und Freizeitaktivitäten für Jungen und Mädchen zwischen 6 und 10 Jahren. Um Begabungen möglichst früh zu erkennen, möchte der Verein sein Gruppenangebot noch weiter ausdehnen und auch entsprechende Förderung für Kinder im Kindergartenalter anbieten. Zur Umsetzung dieses Ziels fehlen noch feste Räumlichkeiten.
Zur Webseite: Besonders Begabte Kinder e.V.

Wenn auch Sie sich als Stifter für die "Begabtenförderung Fürth Stiftung" engagieren möchten, halten Ihre persönlichen Berater(innen) oder die Stiftungsexperten der Sparkasse Fürth ausführliche Informationen für Sie bereit. Sie stehen Ihnen für ein persönliches Gespräch gerne zur Verfügung.

Selbstverständlich nimmt die "Begabtenförderung Fürth Stiftung" auch gerne Spenden in jeder Höhe oder in das Grundstockvermögen der Stiftung ab 500 Euro entgegen.

Bankverbindung der Stiftergemeinschaft der Sparkasse Fürth:

IBAN: DE56 7625 0000 0009 9535 63
BIC: BYLADEM1SFU
Bankname: Sparkasse Fürth
Verwendungszweck: Begabtenförderung Fürth-Stiftung

Ihre Zuwendung kann steuerlich geltend gemacht werden. Zuwendungen bis einschließlich 300,00 Euro können Sie einfach mittels Einzahlungsbeleg oder Kontoauszug steuerlich geltend machen. Übersteigt Ihre Zuwendung den Betrag von 300,00 Euro, senden wir Ihnen gerne eine Zuwendungsbestätigung zu. Bitte geben Sie hierfür im Verwendungszweck Ihren Namen und Ihre vollständige Anschrift an. Lebzeitige Zuwendungen unter 500,00 Euro werden als Spende zeitnah für die Zwecke der Stiftung verwendet. Lebzeitige Zuwendungen ab 500,00 Euro erhöhen ohne eine anderweitige Festlegung zu 80% das Stiftungsvermögen und werden zu 20% für die Zwecke der Stiftung verwandt. Spenden sind in jeder Höhe möglich.