Bürgerstiftung Veitsbronn

Die Bürgerstiftung Veitsbronn ist u. a. auf folgenden Gebieten zum Wohle der Bevölkerung der Gemeinde Veitsbronn tätig:

  • öffentliches Gesundheitswesen
  • Jugend- und Altenhilfe
  • Kultur, Kunst und Denkmalpflege
  • Erziehung, Volks- und Berufsbildung, Studentenhilfe
  • Umwelt- und Naturschutz, Landschaftspflege
  • Freie Wohlfahrtspflege
  • Rettung aus Lebensgefahr
  • Tierschutz
  • Sport
  • Heimatpflege und Heimatkunde
  • Wissenschaft und Forschung
  • Religion, Mildtätigkeit, kirchliche Zwecke

Über die jährliche Verwendung der Erträge aus dem Stiftungskapital entscheidet der Stiftungsrat zum Wohle der Bevölkerung der Gemeinde Veitsbronn. Zu Mitgliedern des Stiftungsrates wurden vom Gemeinderat bestellt: Der Erste Bürgermeister und jeweils ein Vertreter der im Gemeinderat vertretenen Fraktionen. Die zu unterstützenden Projekte werden von der Gemeinde gewählt.

Wenn auch Sie sich als Stifter für die Bürgerstiftung Veitsbronn engagieren möchten, wenden Sie sich bitte an die Gemeinde Veitsbronn oder an die Stiftungsexperten der Sparkasse Fürth, die ausführliches Informationsmaterial für Sie bereithalten. Selbstverständlich nimmt die Bürgerstiftung Veitsbronn nicht nur Zustiftungen, sondern auch Spenden entgegen. Stiftungszuwendungen können steuerlich geltend gemacht werden.

Ab einem Betrag von 200 Euro erhöht Ihre Zuwendung das Stiftungsvermögen, soweit sie nicht als Spende gekennzeichnet wurde. Spenden sind in jeder Höhe möglich.

Spendenkonto: Stiftergemeinschaft
Konto-Nr.: 9 953 563
Bankleitzahl: 762 500 00 (Spk. Fürth)
Verwendungszweck: Bürgerstiftung Veitsbronn (bitte ab 200 € angeben, ob Spende oder Zustiftung)

Nehmen Sie hier mit der Stiftergemeinschaft Fürth Kontakt auf.