Bürgerstiftung Stein

Wer stiftet, denkt voraus. Wer stiftet, handelt zukunftsorientiert. Wer stiftet, engagiert sich für "seine" Stadt und "seine" Mitbürger. Mit ihrem Beitrag erhöhen Sie das Stiftungsvermögen und somit den jährlich zur Verfügung stehenden Stiftungsertrag und unterstützen damit Steiner Vereine, Organisationen, Institutionen und Projekte.

Die "Bürgerstiftung Stein" ist u. a. auf folgenden Gebieten zum Wohle der Bevölkerung der Stadt Stein tätig:

  • öffentliches Gesundheitswesen
  • Jugend- und Altenhilfe
  • Kultur, Kunst und Denkmalpflege
  • Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe
  • Umwelt- und Naturschutz sowie die Landschaftspflege
  • Zwecke der amtlich anerkannten Verbände der freien Wohlfahrtspflege
  • Rettung aus Lebensgefahr
  • Tierschutz
  • Sport
  • Heimatpflege und Heimatkunde
  • Partnerschaften
  • Wissenschaft und Forschung
  • Religion
  • Mildtätigkeit
  • kirchliche Zwecke

Über die jährliche Verwendung der Erträge aus dem Stiftungskapital entscheidet der Stiftungsrat, der sich aus drei Mitgliedern aus der Mitte der Stadt zusammensetzt. Alle Mitglieder werden jeweils für zwei Jahre durch den Stadtrat berufen. Anträge und Vorschläge kann jede/r Bürger/in einbringen. Die zu unterstützenden Projekte werden von der Stadt gewählt.

Selbstverständlich nimmt die "Bürgerstiftung Stein" nicht nur Zustiftungen, sondern auch Spenden entgegen.
Stiftungszuwendungen können steuerlich geltend gemacht werden. Ab einem Betrag von 200,-- Euro erhöht Ihre Zuwendung das Stiftungsvermögen, soweit sie nicht als Spende gekennzeichnet
wurde. Spenden sind in jeder Höhe möglich.

Spendenkonto: Stiftergemeinschaft
Konto-Nr.: 9 953 563
Bankleitzahl: 762 500 00 (Spk. Fürth)
Verwendungszweck: Bürgerstiftung Stein (bitte ab 200 € angeben, ob Spende oder Zustiftung)

Nehmen Sie hier mit der Stiftergemeinschaft Fürth Kontakt auf.