Bürgerstiftung Obermichelbach
Die "Bürgerstiftung Obermichelbach" ist u. a. auf folgenden Gebieten zum Wohle der Bevölkerung der Gemeinde Obermichelbach tätig:
- Jugend und Altenhilfe
- Kultur, Kunst und Denkmalpflege
- Heimatpflege und Heimatkunde
- Umwelt- und Naturschutz sowie Landschaftspflege
- Rettungswesen
- Sport
- Partnerschaften
- Zwecke der amtlich anerkannten Verbände der freien Wohlfahrtspflege
- Erziehung, Volks- und Berufsbildung, einschließlich der Studentenhilfe
- Mildtätigkeit
- Öffentliches Gesundheitswesen
- Tierschutz
- Religion
- kirchliche Zwecke
- Wissenschaft und Forschung
Über die jährliche Verwendung der Erträge aus dem Stiftungskapital entscheidet der Stiftungsrat, der sich aus fünf Mitgliedern aus der Mitte der Gemeinde zusammensetzt. Alle Mitglieder werden jeweils für zwei Jahre durch den Gemeinderat berufen. Anträge und Vorschläge kann jede/r Bürger/in einbringen.
Selbstverständlich nimmt die "Bürgerstiftung Obermichelbach" nicht nur Zustiftungen, sondern auch Spenden entgegen.
Stiftungszuwendungen können steuerlich geltend gemacht werden. Ab einem Betrag von 200,-- Euro erhöht Ihre Zuwendung das Stiftungsvermögen, soweit sie nicht als Spende gekennzeichnet wurde. Spenden sind in jeder Höhe möglich.
Spendenkonto: Stiftergemeinschaft
Konto-Nr.: 9 953 563
Bankleitzahl: 762 500 00 (Spk. Fürth)
Verwendungszweck: Bürgerstiftung Obermichelbach (bitte ab 200 € angeben, ob Spende oder Zustiftung)
Nehmen Sie hier mit der Stiftergemeinschaft Fürth Kontakt auf.









